AGBs

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für den Rechtsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend: Käufer). Vertragspartner des Käufers ist die Tauberhase GbR, Vorm Würzburger Tor 9, 91541 Rothenburg ob der Tauber (nachfolgend: Verkäuferin).

 

(2) Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt die Verkäuferin nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Waren auf der Internetseite www.tauberhase.de stellt kein bindendes Angebot der Verkäuferin auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Käufer wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

(2) Der Käufer kann aus dem Sortiment der Verkäuferin Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „kaufen“ gibt er ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(3) Die Verkäuferin bestätigt den Eingang der Bestellung des Käufers durch Versendung einer Empfangsbestätigung an den Kunden per E-Mail, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Diese Empfangsbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch die Verkäuferin dar. Sie dient lediglich der Information des Käufers, dass die Bestellung bei der Verkäuferin eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der bestellten Ware oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung.

(4) Bei Bestellungen des Käufers per Telefon kommt der Vertragsschluss unmittelbar zustande, sofern sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig werden. Die Verkäuferin bestätigt den Abschluss des Kaufvertrages per E-Mail oder Telefax.

  
§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Internetseite www.tauberhase.de genannten Preise. Sämtliche Preise enthalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatz- und Mehrwertsteuern. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.

(2) Der Käufer kann die Zahlung . Hierbei wird der Kunde nach dem Klick auf den Button „kaufen“ auf die Webseite von PayPal weitergeleitet, um den Kauf dort sicher abzuschließen. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. 

(3) Der Käufer kommt ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Besteller spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


§ 4 Versendung, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Bei telefonischen Bestellungen sowie bei Bestellungen, welche die Verkäuferin bereits vor Auslieferung der bestellten Sache ausdrücklich annimmt, erfolgt die Lieferung innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages. Im Übrigen beträgt die Lieferzeit, soweit keine abweichende Lieferzeit für die jeweilige Ware im Online-Shop angegeben ist, 2-4 Tage.

(2) Die Verkäuferin ist verpflichtet, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware unverzüglich zu unterrichten und bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, sieht die Verkäuferin von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Käufer in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die Verkäuferin dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit. In diesem Fall kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die Lieferung erfolgt als Päckchen bzw. Paket, in 2, 3, 6, 12er Kartons. Für Versandkosten innerhalb Deutschlands berechnen wir die aktuellen DHL-Preise, gültig bis 31.12.2024. Die Versandkosten betragen

bis 2 kg 5,49 €

bis 5 kg 6,99 €

bis 10 kg 10,49 €

bis 31,5 kg 19,99 €

Die Verpackungskosten betragen pro Lieferung 3,00 €. Gültig bis 31.12.2024

 

Zone 1 - EU Länder

bis 2kg 14,49 €

bis 5 kg 19,49 €

bis 10 kg 24,49 €

bis 20 kg 35,49 €

Die Verpackungskosten betragen pro Lieferung 3,00 €. Gültig bis 31.12.2024

 

Zone 2 - Schweiz & Großbritannien

bis 2kg 16,99 €

bis 5 kg 29,99 €

bis 10 kg 37,99 €

bis 20 kg 51,99 €

Die Verpackungskosten betragen pro Lieferung 3,00 €. Gültig bis 31.12.2024


(4Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.



§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gekaufte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Außerdem hat der Käufer im Falle einer Pfändung auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen.

(3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Verkäufer schon jetzt an die Verkäuferin in Höhe des vereinbarten Verkaufspreises ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Verkäuferin wird die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Sofern die Kaufsache mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der Verkäuferin zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der Verkäuferin anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Verkäuferin verwahrt.

(5) Die Verkäuferin ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 6 Gewährleistung, Haftung 

(1) Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Die Mangelhaftigkeit ist unter Beachtung branchentypischer Gepflogenheiten zu ermitteln. Weinstein, Böchser und Depot mindern die Qualität der Weine nicht und stellen daher keinen Sachmangel dar. Der Käufer trägt entsprechend der branchenüblichen und -typischen Gepflogenheiten das volle Kaufrisiko bei Raritäten und älteren Weinen, d. h. bei Weißweinen, die älter als 2 Jahre sind und bei Rotweinen, die älter als 5 Jahre sind.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach Wahl der Verkäuferin zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung ist die Verkäuferin verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(5) Die Mängelansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes, es sei denn, dass die Verkäuferin, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben. Im Falle eines Rückgriffs des Unternehmers nach § 478 BGB gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des § 479 BGB.

(6) Die Verkäuferin haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle sonstigen Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Verkäuferin bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie.

(7) Die Verkäuferin haftet auch, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.


§ 7 Abtretung

(1) Ansprüche aus dem Kaufvertrag können nicht abgetreten werden.

(2) Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

 

§ 8 Erfüllungsort

Der vertragliche Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner der Geschäftssitz der Verkäuferin.

 

§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und der Verkäuferin ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, Ansbach.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Absehen von der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung von den Vertragspartnern durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.